Industrieanlage
Messturm

Bekanntgabe

Die Mattersteig & Co. mbH ist eine Messstelle nach §29 BImSchG und unterliegt den Regelungen der 41. BImSchV. Vor der Bekanntgabe wurde das Unternehmen auf seine Kompetenz hin geprüft. Die Überprüfung wird regelmäßig wiederholt und aktualisiert.

Das bedeutet, dass die im Modul Immissionsschutz festgelegten Anforderungen an das Personal, an die Kenntnisse über Mess- und Prüfverfahren, an die gerätetechnische Ausstattung, an praktische Erfahrungen, Anlagenkenntnisse und an die Kenntnisse fachspezifischer immissionsschutzrechtlicher Regelungen erfüllt sein müssen.

Die Überprüfung dieser Voraussetzungen wurde im Rahmen von Akkreditierungsverfahren durch
die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAKKS) vorgenommen. Die Notifizierung erfolgte auf
Grundlage der Akkreditierung im Rahmen des Bekanntgabeverfahrens durch die zuständigen
staatlichen Stellen.

Unsere Akkreditierungsurkunde durch die DAKS können Sie hier einsehen:

http://www.dakks.de/as/ast/d/D-PL-19139-01-00.pdf

Im Folgenden finden Sie unsere Liste der akkreditierten Verfahren:

Liste akkreditierter Verfahren

Die Bekanntgabe nach §29b BImSchG der MaCo umfasst folgende Bereiche (gemäß 41.BImSchV)

  • Ermittlung der Emission Gruppe I Stoffbereich P,G,O,Sp
  • Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus/Funkionsprüfungen/Kalibrierungen Gruppe II Stoffbereich P,G
  • Ermittlung der Immission Gruppe IV Stoffbereich O

Erläuterungen Stoffbereiche:

P: partikelförmige und an Partikel adsorbierte Stoffe
G: Gasförmige anorganische und organische Stoffe
O: Gerüche
Sp: spezielle Probenahme von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse erfordern

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