Verbrennungsbedingungen

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Arbeitsbereich

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Pflichtprüfungen

Der Arbeitsbereich der Mattersteig & Co. mbH umfasst auch Messungen zum Nachweis der Einhaltung der Verbrennungsbedingungen.

Bei Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen (17.BImSchV) werden folgende Prüfungen gefordert:

  • Ermittlung der Verweilzeit und Mindesttemperatur im Feuerraum
  • Funktionsprüfung und Kalibrierung festinstallierter automatischer Messeinrichtungen die zur Überwachung der Verbrennungsbedingungen eingesetzt werden

Laboranalyse

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Unser Labor

Stärke durch Kompetenz im eingenen Haus

Alle chemischen Untersuchungen werden im eigenem Labor in unserem Hause durchgeführt. Dies beinhaltet:

  • anorganische Gase
  • Staub und Staubinhaltsstoffe
  • organisch-chemische Verbindungen
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Laborverbund

Noch stärker im Verbund

Bei der Bestimmung von hochtoxischen organisch-chemischen Verbindungen in extrem geringen Konzentrationen (z.B. Polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen) arbeiten wir mit renommierten deutschen Laboratorien zusammen. So können wir Ihnen alle erforderlichen Untersuchungen aus einer Hand bieten.

Kalibrierung und Funktionsprüfung

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Details

Durch unsere Bekanntgabe nach §29b sind wir offiziell berechtigt und befähigt Ihre kontinuierlich arbeitenden Emissionsmessgeräte auf den ordnungsgemäßen Einbau sowie Funktion zu überprüfen und diese zu kalibrieren.

Die TA Luft fordert für einige Anlagen eine gesonderte Überwachung. Diese setzen die Betreiber als kontinuierliche Mess- und Auswerteeinrichtungen um.
Der genehmigungsbedingten Forderungen nach den Überprüfungen dieser kontinuierlichen Technik kommen wir gern für Sie nach. Dabei ermitteln wir alle relevanten Parameter, übernehmen die Kommunikation mit der Behörde und erstellen einen Messbericht.
Mitgeltende Dokumente sind dabei Nr. 5.3 der TA Luft, §§26,28 der 13. BImSchV, §10 der 17. BImSchV, §7 der 27. BImSchV, §12 der 2. BImSchV, §17a der 1. BImSchV, Punkt 8 der 30. BImSchV und Anhang 6 der 31. BImSchV

Geruchsmessung

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Spezialisierung

  • Messung und Bewertung
    Messen und Bewerten von Gerüchen Messstelle nach §§ 26, 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Probennahme
    Die grundlegende Tätigkeit umfasst die Probenname von Geruchsstoffproben (Emission und Immission).
  • Lokationen
    Wir führen olfaktometrische Emissionsmessungen sowohl an geführten Quellen (Abluftkamine) als auch auf Flächenquellen (Biofiltern, Deponien) durch.
  • Auswertung
    Nach der Probenahme vor Ort erfolgt die zeitnahe Auswertung der Proben am Olfaktometer durch ein geprüftes Probandenteam in unserem Institut.
  • Rasterbegehungen
    Zur Messung der Geruchsbelastung im Immissionsbereich führen wir mit unserem Probandenteam Rasterbegehungen durch.
  • Fahnenbegehungen
    Die Bestimmung der Geruchsquellenstärke einer unbekannten Quelle kann mittels Fahnenbegehung erfolgen.
  • Bestimmungen
    Olfaktometrische Bestimmung der Geruchsstoffkonzentrationen und –intensitäten.
  • Bewertungen
    Die hedonische Bewertung von Geruchsstoffproben ist ebenfalls in unserem Leistungsspektrum für die Gerusmessung enthalten.
  • Ausbreitungsberechnungen
    Durchführung von Ausbreitungsberechnungen und Ausbreitungssimulationen für Geruchsstoffe.
  • Prognosen
    Für die Bestimmung der zukünftigen Entwicklung von Geruchsimmissionen erstellen wir Geruchsstoffimmissionsprognosen.

Forschung und Entwicklung

Details

Wir begleiten Studenten der Berufsakademien Riesa und Leipzig in ihrer Ausbildungszeit. Zudem unterstützen wir regelmäßig Master- und Bachelorarbeiten beispielsweise solche der Hochschule Merseburg.

Zudem forschen wir derzeit in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt.

Emissionsmessungen

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Bandbreite

Diese Anlagen unterliegen u.a. folgenden Bestimmungen:

Unser Messteam ermittelt dabei Konzentrationen der Anlagen. Dies umfasst sowohl anorganische Stoffe wie Staub, Stickoxide, Schwefeloxide, Schwermetalle und Kohlenmonoxid, als auch organische Komponenten, beispielsweise Benzol, Formaldehyd und Dioxine.

Diese Anlagen unterliegen u.a. folgenden Bestimmungen:

  • 4. BImSchV
    Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
  • 13. BImSchV
    Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
  • 17. BImSchV
    Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
  • 27. BImSchV
    Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung und zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
  • 30. BImSchV
    Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
  • 31. BImSchV
    Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen
  • 44. BImSchV
    Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
  • TA Luft – Anlagen
    Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Wir führen für Sie alle erforderlichen, nachzuweisenden Untersuchungen durch. Gerne beraten wir Sie über Anwendung und Umsetzung der gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen.

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