Beschreibung
Im Rahmen der jährlichen Emissionsmessungen an Anlagen nach 44. BImSchV müssen ab 01.01.2022 neue Forderungen eingehalten werden. Diese werden im LAI-Beschluss vom 14. und 15. September 2021 konkretisiert. Was das für Sie als Anlagenbetreiber konkret heißt, erklären wir Ihnen in diesem Video.
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